HARD FACTS
SOUND EVEREST – DAS WINTERFESTIVAL
All in! So richtig abfeiern? So richtig gut gehen lassen? Dann ist das Premium Package genau das richtige. Es beinhaltet eine spitzenmäßige Unterkunft (mind. 3-Stern Superior Hotel) inkl. Frühstück, Gratis-Shuttle, Skipass und Zutritt zu allen Bühnen und Partys im Rahmen von SOUND EVEREST. Mittendrin statt nur dabei.
Volle Kanne. Volles Programm. Untergebracht in einer 3-Stern-Unterkunft (Hotel oder Pension) inkl. Frühstück, Gratis-Shuttle und Skipass hast du Zutritt zu allen Bühnen und Partys im Rahmen von SOUND EVEREST. Das einzige was beim Regular-Package fehlt ist ein läppischer Stern (und gewiss nicht jener, der deinen Namen trägt…).
Die Basis allen Feierns! Gestärkt vom Frühstück fährst du mit dem Basic-Package von außerhalb Haus-Aich-Gössenberg ein paar Minütchen länger mit dem Gratis-Shuttle. Skipass sowie Zutritt zu sämtlichen Bühnen und Partys im Rahmen von SOUND EVEREST sind natürlich inkludiert. Alle Wege führen nach Haus. Und da sieht man, dass die Basis kein Schas is.
Hinweis: Die Berg- und Talfahrten sind nur bei der Hauser Kaibling 8er-Gondelbahn und Quattralpina gültig. Es erfolgt keine Beförderung von alkoholisierten Personen mit der Sesselbahn Quattralpina.
Ideal für Skimuffel! Wenn ihr keinen Skipass benötigt, und bei euch das Feiern die höchste Priorität hat, dann lasst eure Ski und Boards doch einfach zu Hause. Kommt aber trotzdem zu den SOUND EVEREST Bühnen am Berg!
Beim SKI-FREE „Downgrade“ werden euch € 60,00 pro Person vom Package Preis abgezogen, ihr bekommt dafür jeweils 2 Berg- und Talfahrten!
Hinweis: Die Berg- und Talfahrten sind nur bei der Hauser Kaibling 8er-Gondelbahn und Quattralpina gültig. Es erfolgt keine Beförderung von alkoholisierten Personen mit der Sesselbahn Quattralpina.
Das Skigebiet Hauser Kaibling liegt an der internationalen Eisenbahnlinie Salzburg-Graz. Schnellzugstationen sind Schladming und Gröbming, Eilzugstationen sind Haus im Ennstal und Öblarn.
Die österreichischen Fahrpläne findest du unter dem Link: www.oebb.at
Wir empfehlen den Abschluss der UNIQA Reiseversicherung für nur € 25,00 pro Person. Diese beinhaltet unter anderem eine Stornoversicherung, Gepäcksversicherung, Übernahme von Bergungs- und Überführungskosten uvm. Informationen zu den Versicherungsleistungen findest du hier.
Wichtige Informationen
Reiseveranstalter: SPLASHLINE, Travel und Event GmbH (Vertragspartner bei Abschluss von Reisepackages)
Eventveranstalter: ANKLANG, Event und Marketing GmbH (Vertragspartner bei Kauf eines “Festivalpass Only”)
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Splashline Travel und Event GmbH und Eventbedingungen der Anklang Event und Marketing GmbH, welche unter www.soundeverest.at/service/ oder telefonisch unter 01-504 68 68 60 abzurufen sind.
Zuzüglich zu den lt. allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Stornosätzen wird die Prämie der Reiseversicherung (im Falle eines Abschlusses € 25,00) zur Gänze verrechnet.
Für Buchungen ab dem 1.7.2018 treten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) an die Stelle der §§ 31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 800 Personen.
Wir weisen auf das Rücktrittsrecht nach §3 KSchG hin:
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er gemäß §3 KSchG von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Der Rücktritt kann vom Verbraucher binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses bzw. der Warenlieferung gegenüber der SPLASHLINE Travel und Event GmbH Knöllgasse 15, 1100 Wien (Telefon: +43 1 504 68 68 60, Fax: +43 1 504 68 68 – 68, E-Mail: office@splashline.at) erklärt werden. Gemäß §4 KSchG werden dem Verbraucher nach einem Rücktritt alle empfangenen Leistungen rückerstattet.
Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. wurde den gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate und 14 Tage ab Vertragsabschluss bzw. Warenlieferung. Wurde die Urkundenausfolgung bzw. die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachgeholt, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde bzw. die Information erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
Hinweis gemäß Pauschalreisegesetz:
Die SPLASHLINE Travel und Event GmbH ist unter der Eintragungsnummer 2005/0005 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten registriert. Wir haben bei UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, eine Insolvenzversicherung unter der Polizzen-Nr. 2132/000979-4 abgeschlossen. Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor Ende der geplanten Reise. Die Höhe der Annahme von Kundengeldern als Anzahlung beträgt maximal 20 % des Reisepreises. Kundengelder als Anzahlung oder als Restzahlung in Höhe von mehr als 20 % des Reisepreises dürfen nur Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden und nicht früher als zwanzig Tage vor Reiseantritt übernommen werden. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz des Reiseveranstalters beim Abwickler call us Assistance International GmbH, Waschhausgasse 2, 1020 Wien, Tel. +43/ (0)1/ 316 70 – 895, Fax. +43/ (0)1/ 316 70 – 70895, E-Mail splashline@call-us.com anzumelden. Die Haftung der UNIQA Österreich Versicherungen AG ist im Schadensfall auf die für den Reiseveranstalter ermittelte Versicherungssumme begrenzt. Übersteigen die Erstattungsforderungen die Versicherungssumme, erfolgen Zahlungen nur anteilig.